Erklärung
Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Ärzte/Ärztinnen, Heilpraktiker/Heilpraktikerinnen sowie Kosmetiker/Kosmetikerinnen mit Heilpraktikerausbildung erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 Medizinproduktegesetzes).
Durch meine Bestellung versichere ich, dass ich auf Verlangen entsprechende Nachweise bzw. Verordnungen vorlegen kann.