Mylan - SUPLASYN - DANYCARE

SUPLASYN

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Was ist Suplasyn?

Suplasyn ist eine sterile Lösung von biotechnologisch hergestelltem Natriumhyaluronat (Na-HA oder Hyaluronsäure). Das Produkt enthält keine tierischen Proteine (Eiweiße) und weist daher ein äußerst geringes Allergiepotenzial auf.

Die Behandlung kann aus einer einzelnen Injektion bestehen (SUPLASYN 1-Shot für große Gelenke) oder aus wiederholten Injektionen, in wöchentlichen Abständen (SUPLASYN). Ihr Arzt entscheidet, wie viele Injektionen sinnvoll sind.

  • Suplasyn 1-shot für die Behandlung großer Gelenke, zur einmaligen Anwendung.
  • Suplasyn für die Behandlung großer Gelenke, zum Beispiel der Kniegelenke.

Wie wirkt Suplasyn?

Bei der intraartikulären Hyaluronsäurebehandlung (oder Viskosupplementation) wird die natürliche Gelenkschmiere des Gelenks durch Injektion von Natriumhyaluronat ergänzt. Dadurch soll der physiologische Zustand des Gelenks wiederhergestellt werden. Durch die Behandlung können Schmerz und Steifheit der Gelenke reduziert sowie eine leichtere, angenehmere Beweglichkeit ermöglicht werden.

Laut Herstellerangaben hält die Schmerzlinderung und Verbesserung der Gelenkfunktion bei den meisten Patienten ca. 6 Monate an, teilweise auch bis zu 12 Monaten. Dies hängt vom Zustand des Patienten und der Schwere seiner Erkrankung ab. Wenn die Wirksamkeit der Suplasyn-Anwendung nachlässt, können die Injektionen ggf. wiederholt werden.

Wie wird Suplasyn verabreicht?

Suplasyn wird von Ihrem Arzt direkt in den Zwischenraum des betroffenen Gelenks injiziert. Die Verabreichung von Suplasyn dauert normalerweise nur einige Minuten und wir unter lokaler Betäubung durchgeführt. Wie bei jeder intraartikulären Injektion (Gelenkspritze) kann es während der Injektion kurzzeitig zu einem leichten Injektionsschmerz kommen, der allerdings rasch abklingt.

In den ersten 48 Stunden nach jeder Injektion sollten Sie ruhen. Während der gesamten Behandlung sollte auf starke Belastung verzichtet werden.

Bitte beachten: Suplasyn darf nur von einem Arzt verabreicht werden, der die Technik der intraartikulären Injektion beherrscht.


Hinweis: Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Ärzte, Heilpraktiker sowie Kosmetiker mit Heilpraktikerausbildung erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).

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